Sich wieder frei bewegen können – ohne ständig auf Hilfe angewiesen zu sein: Für viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das ein großer Wunsch. Elektromobile, auch E-Mobile oder Seniorenmobile genannt, können dabei eine enorme Erleichterung sein. Doch wie sieht es eigentlich mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse aus? Wird ein solches Gefährt bezahlt? Wenn ja – unter welchen Bedingungen? Und wie läuft der Antrag genau ab?
In diesem Beitrag bekommst du einen ehrlichen, gut verständlichen Überblick, worauf es ankommt – inklusive Tipps aus der Praxis.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die wichtigste Frage zuerst: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil?
Grundsätzlich gilt: Elektromobile zählen zu den Hilfsmitteln, die bei medizinischer Notwendigkeit von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst oder komplett übernommen werden können. Die Betonung liegt hier aber auf „medizinischer Notwendigkeit“.
Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:
- Du bist dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt
- Du kannst längere Strecken ohne Hilfe nicht mehr zurücklegen
- Du wohnst nicht im Pflegeheim (dort greift ggf. die Pflegekasse)
- Ein Arzt bestätigt den Bedarf schriftlich
- Das gewünschte Elektromobil ist im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Ein Elektromobil wird also nicht einfach auf Wunsch verschrieben – es muss ein nachvollziehbarer medizinischer Grund vorliegen, warum das Gerät deine Lebensqualität und Teilhabe verbessert.
Der Weg zum Rezept – Schritt für Schritt
Viele Betroffene wissen nicht, wie sie überhaupt zu einem Elektromobil auf Rezept kommen. Deshalb hier eine einfache Übersicht:
- Ärztliches Gespräch
Sprich zuerst mit deinem Hausarzt oder Facharzt (z. B. Orthopädie). Er muss deinen Bedarf prüfen und schriftlich attestieren, dass ein Elektromobil medizinisch notwendig ist. - Rezept + Verordnung
Der Arzt stellt ein Rezept aus, oft ergänzt durch eine „Begründung zur Hilfsmittelverordnung“. Je ausführlicher, desto besser. - Kontakt zum Sanitätshaus oder Anbieter
Nun braucht es einen Anbieter, der Erfahrung mit der Krankenkasse hat. Ein gutes Beispiel ist dieser Fachhändler mit Erfahrung rund um Hilfsmittelversorgung, der auch bei der Antragstellung unterstützt. - Einreichung bei der Krankenkasse
Das Sanitätshaus übernimmt häufig die Einreichung beim Kostenträger. Die Krankenkasse prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. - Genehmigung oder Ablehnung
Wird der Antrag genehmigt, kannst du dein Elektromobil in Empfang nehmen – oft als Leihgabe. Bei Ablehnung hast du das Recht auf Widerspruch.
Welche Modelle kommen in Frage?
Nicht jedes Elektromobil auf dem Markt ist automatisch „kassenfähig“. Damit ein Modell von der Krankenkasse bezahlt oder bezuschusst wird, muss es im Hilfsmittelverzeichnis der GKV geführt sein – mit einer Hilfsmittelnummer.
Diese Fahrzeuge erfüllen bestimmte technische Anforderungen, etwa:
- Geschwindigkeit max. 6 km/h (in Ausnahmefällen bis 10 km/h)
- Kippsicherheit und Stabilität
- Leichte Bedienbarkeit
- Technische Standards für Senioren und Menschen mit Behinderungen
Auf dieser Auswahl an Elektromobilen mit kassenfähigen Modellen findest du einige Beispiele, die sowohl die medizinischen Voraussetzungen erfüllen als auch praktisch im Alltag sind – ob für kleine Stadtwege oder größere Ausflüge.
Standard- vs. Komfortmodelle
Es ist wichtig zu verstehen: Die Kasse zahlt meist nur die Basisausstattung. Willst du ein leistungsstärkeres Modell, z. B. mit besserem Fahrkomfort, größerer Reichweite oder modernem Design, musst du mit einer Zuzahlung oder einem Eigenanteil rechnen.
Ein Standardmodell erfüllt seinen Zweck – für einfache Wege zum Supermarkt, zur Apotheke oder zum Arzt. Wer aber regelmäßig längere Strecken fährt oder auch mal auf unebenem Gelände unterwegs ist, für den kann ein besser ausgestattetes Fahrzeug sinnvoll sein.
Tipps zur Antragstellung – und was tun bei Ablehnung?
- Sorgfältige Begründung vom Arzt: Allgemeine Sätze wie „Patient ist gehbehindert“ reichen oft nicht aus. Besser: „Patient kann ohne Mobilitätshilfe keine eigenständige Versorgung sicherstellen.“
- Dokumentiere deine Einschränkungen: Führe ein kleines „Mobilitätstagebuch“, in dem du festhältst, wann du auf Hilfe angewiesen bist, welche Wege du nicht mehr schaffst etc.
- Widerspruch bei Ablehnung: Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Dabei kann dich das Sanitätshaus unterstützen – oder im Zweifel ein Sozialverband.
- Beratung wahrnehmen: Viele Anbieter bieten telefonische oder persönliche Beratung an – nutze das. Denn oft hängt es nur an einem fehlenden Formular oder unklaren Angaben.
Fazit: Mit der richtigen Vorbereitung zum Elektromobil
Ein Elektromobil kann dir enorm viel Lebensqualität zurückgeben – und unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt die Krankenkasse sogar den Großteil der Kosten. Wichtig ist, dass du:
- den Bedarf medizinisch gut begründest
- ein Modell mit Hilfsmittelnummer auswählst
- dich bei der Antragstellung unterstützen lässt
Wenn du dich frühzeitig informierst und dir Unterstützung von einem erfahrenen Anbieter holst, stehen die Chancen gut, dass dein Antrag durchgeht – und du bald wieder selbstständig unterwegs bist.
Denn Mobilität ist nicht nur Bewegung – sie ist Freiheit.
